Mit einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen oder nicht wünschen. Dies im Hinblick auf den Zeitpunkt, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. In der Patientenverfügung können Sie auch bestimmen, wie Sie gepflegt und betreut werden möchten. Eine Patientenverfügung bedeutet also Selbstbestimmung über die Urteilsunfähigkeit hinaus.
Je detaillierter und aktueller die Patientenverfügung ist, desto besser dient sie als Entscheidungshilfe für die ermächtigten Personen oder die Verantwortlichen im Spital oder in einer Pflegeinstitution. Dies ist mit ein Grund, dieses Dokument alle zwei Jahre zu überprüfen und wenn nötig anzupassen.
Die Inhalte einer Patientenverfügung können sehr individuell sein. Die geäusserten Wünsche dürfen nur nicht gegen die Rechtsordnung verstossen, wie etwa der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe. Es macht jedoch durchaus Sinn, in einer Patientenverfügung die eigenen Werte und Gedanken zum Sterben festzuhalten.
Alzheimer Schweiz empfiehlt, dass insbesondere Personen mit einer Diagnose – für die also die Themen in der Patientenverfügung vielleicht bald Wirklichkeit werden – sich bei ihren Überlegungen von Vertrauenspersonen sowie medizinischen Fachpersonen begleiten lassen. Dabei sollten sie genügend Zeit einplanen.