Wenn Sie als demenzerkrankte Person oder Angehörige wissen, welche finanziellen Beiträge Sie beanspruchen dürfen, erleichtert dies einiges. Im Idealfall hilft Ihnen jedoch eine Sozialberaterin, ein Sozialberater Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Infrage kommen, je nach Fall, finanzielle Zuschüsse in Form von Ergänzungsleistungen, Pflegeentschädigungen, Hilflosenentschädigungen und Betreuungsgutschriften. Letztere werden dem AHV-Konto von pflegenden Angehörigen gutgeschrieben.
Für Jungerkrankte stellen sich andere Fragen
Erkranken Sie im berufstätigen Alter, also vor dem 64. bzw. 65. Lebensjahr, an Demenz, klären Sie die persönliche Situation frühzeitig und sehr genau. Denn verschiedene Versicherungen tragen unterschiedliche Ausgaben, von der Krankentaggeldversicherung über die Arbeitslosenversicherung bis zur IV, beim Erreichen des Rentenalters AHV, Pensionskasse und Krankenversicherung. Eventuell haben Sie auch Anspruch auf Hilflosenentschädigung der IV oder einen Assistenzbeitrag.
Alzheimer Schweiz empfiehlt in diesen Fällen eine frühzeitige Sozialberatung, etwa bei Pro Infirmis oder Procap. Beratung bietet auch Inclusion Handicap.