27. September 2022
Neben der Motion zur Finanzierung demenzspezifischer Pflege stand auch das Postulat «Betreuung von Menschen mit Demenz. Finanzierung verbessern» auf der Agenda der Herbstsession 2022. Dieses Postulat sah vor, den Bundesrat mit einem Bericht zu beauftragen, in dem er aufzeigt, mit welchen Massnahmen die Finanzierung der Betreuung von Menschen mit Demenz verbessert werden kann, unabhängig vom Ort, an dem diese Leistungen erbracht werden. Denn auch nach der Nationalen Demenzstrategie 2014–2019 sind die Betreuungsleistungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung ungenügend abgebildet. Mit ihrem Postulat 22.3867 «Betreuung von Menschen mit Demenz. Finanzierung verbessern» wies eine Mehrheit der nationalrätlichen Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-NR) auf diesen Missstand hin und erinnerte an die notwendige Betreuung von demenzerkrankten Menschen. In seiner Stellungnahme von August 2018 empfahl der Bundesrat, dieses Postulat abzulehnen.
Angehörige leisten 5.5 Milliarden unbezahlte Betreuungsarbeit
Menschen mit Alzheimer oder eine andere Demenzform benötigen im Verlauf einer Erkrankung zunehmend mehr Betreuung. Während zu Beginn einer solchen Erkrankung noch kein Pflegebedarf besteht, ist eine Betreuung unmittelbar nach der Diagnose und während des ganzen Krankheitsverlaufs notwendig. Eine solche frühzeitige, regelmässige und individuelle Begleitung durch Fachpersonen in Form von Beratung, von nicht-medikamentösen Interventionen oder in einer Tagesklinik ist zentral. Solche Massnahmen fördern die Lebensqualität von Demenzbetroffenen und tragen dazu bei, dass Erkrankte länger in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können.
Diese Betreuungsleistungen – sowohl im ambulanten wie auch im stationären Kontext – sind nach wie vor nicht bzw. nicht adäquat finanziert: Angehörige beispielsweise übernehmen jährlich unbezahlte Betreuungs- und Pflegeaufgaben im Umfang von 5.5 Milliarden Franken. Personen mit einer Demenzerkrankung benötigen auch Betreuung, wenn sie in einem Pflegeheim leben. Dieser personenintensive Betreuungsbedarf können Leistungserbringer wie Pflegeheimen noch nicht als Leistung verrechnen, da solche Betreuungsarbeit in den aktuell gültigen Pflegestufen nicht adäquat abgebildet ist.
Erfreulicherweise hat sich eine Mehrheit des Nationalrats am 27. September 2022 für die Annahme dieses Postulats ausgesprochen. Damit hat sie ein wichtiges Signal für Angehörige, Menschen mit Demenz und die sie betreuenden und pflegenden Gesundheitsfachpersonen gesetzt. Nun ist der Bundesrat beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, wie die Finanzierung der Betreuung von Menschen mit Demenz zu verbessern ist.
Mehr Information zum Postulat 22.3867 der SGK-NR