In der Herbstsession 2022 diskutierte der Ständerat als Zweitrat die Motion «Finanzierung von Pflegeleistungen für Menschen mit Demenz» (19.4194). Sie fordert, dass der krankheitsbedingte Mehraufwand der Pflege von Menschen mit Demenz adäquat von der Krankenversicherung übernommen wird und damit ihrem berechtigten Anspruch gerecht wird. Anfang September 2022 hatte die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates die Motion diskutiert und mit knapper Mehrheit dem Ständerat eine Empfehlung zur Annahme der Motion abgegeben. Nach engagierten Voten der Motionärin Maya Graf (BL) und von Ständerätin Marina Carobbio lehnte der Ständerat die Motion am 13. September 2022 äusserst knapp ab – mit 22 Nein-Stimmen gegenüber 21 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung. Damit folgte die kleine Kammer leider nicht dem Nationalrat, der sich – im Unterschied zum Bundesrat – in der Herbstsession 2021 mit 136 zu 46 Stimmen deutlich für die Motion ausgesprochen hatte.
Finanzierungslücke bei Betreuung zu Hause
Die aktuelle Regelung der Finanzierung von Pflegeleistungen führt dazu, dass Angehörige jährlich für 5,5 Milliarden Franken unbezahlte Betreuungs- und Pflegeleistungen übernehmen. Wenn Angehörige an ihre Grenzen kommen, führt dies dazu, dass Menschen mit Demenz nicht adäquat in ihrer Autonomie und der Erhaltung ihrer noch verbleibenden Kompetenzen unterstützt werden. Die Folge ist eine unnötige, rasche Verschlechterung ihrer Gesundheit mit entsprechenden Kostenfolgen.
Alzheimer Schweiz bedauert den Entscheid des Ständerats. Dennoch ist das äusserst knappe Nein auch positiv zu werten. Unsere Argumente, die wir seit Beginn der parlamentarischen Diskussion zu dieser Motion eingebracht haben, sind bei vielen National- und Ständerät_innen auf offene Ohren gestossen. Alzheimer Schweiz wird sich weiterhin in die politische Debatte einbringen und sich dafür einsetzen, dass demenzbedingte Pflege- und Betreuungsleistungen übernommen werden.