Die in der UNO-Behindertenrechtskonvention festgehaltenen Rechte gelten auch für Menschen mit Demenz. Der Staat – Bund, Kantone und Gemeinden – muss dafür sorgen, dass diese Rechte gewährleistet und geschützt werden.
Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die Inklusion, ist eine Forderung, die sich direkt aus der Behindertenrechtskonvention ergibt. Die zuständigen Behörden müssen Massnahmen umsetzen, damit Sie als Person mit Demenz hindernisfrei am öffentlichen Leben teilnehmen können. Beispielsweise indem sie die Signalisierung im öffentlichen Raum verbessern.
Weiter dürfen sie als demenzkranke Person im Gesundheitsbereich nicht diskriminiert werden. Es ist zum Beispiel nicht zulässig, dass die Krankenkasse die demenzbedingten höheren Krankheitskosten nicht übernimmt (oder sie nicht zumindest von der öffentlichen Hand getragen werden). Ebenso die Finanzierung der demenzbedingten Betreuungskosten muss gesichert sein. Zudem müssen Sie bei einem Spitalaufenthalt eine spezifische Unterstützung erhalten.
Alzheimer Schweiz arbeitet mit Inclusion Handicap zusammen. Dort erhalten Betroffene Auskunft zum Behindertengleichstellungsrecht. Die Organisation bietet Demenzbetroffenen eine erweiterte Rechtsberatung und -vertretung. Inclusion Handicap berät zudem im Bereich Sozialversicherungsrecht und unterstützt ebenso bei arbeitsrechtlichen Problemen.