Autofahren ist mit grosser Verantwortung verbunden. Wenn im Alter die geistige Leistungsfähigkeit abnimmt, stellt sich früher oder später die Frage nach der Fahrtauglichkeit. Bei Menschen mit Demenz ist diese Frage besonders dringlich. Denn eine Demenz wirkt sich negativ auf die Aufmerksamkeit, die räumliche Wahrnehmung und die Reaktionszeit aus, was zu Unfällen im Strassenverkehr führen kann.
Wann muss ein Mensch mit Demenz das Autofahren aufgegeben?
Es gibt keine generelle Antwort auf diese Frage. Wer jahrzehntelang Auto gefahren ist, hat viele Schritte verinnerlicht. Die Fertigkeiten fürs Fahren können so noch eine Zeit erhalten bleiben, doch ein Auto korrekt zu bedienen reicht nicht aus. Im Strassenverkehr ist man immer wieder mit unerwarteten Situationen konfrontiert. Hier heisst es, schnell und automatisch richtig zu handeln. Das wird schwierig, wenn man etwa in ungewohnter Umgebung unsicher ist, beim Fahren nervös wird oder wenn sich Missgeschicke häufen. Dann sollte man in Betracht ziehen, den Führerschein freiwillig abzugeben oder eine Eignungsprüfung zu absolvieren. Die eigene Sicherheit und die gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmenden ist oberste Priorität.
Freiwillig auf den Fahrausweis verzichten
Der Zeitpunkt wird kommen, an dem Menschen mit Demenz den Führerschein abgeben müssen. Je früher man sich mit dem auseinandersetzt, umso mehr Zeit bleibt, sich auf ein Leben ohne Auto einzurichten. Der einfachste Weg ist der freiwillige Verzicht. Dazu muss eine Verzichtserklärung unterschrieben und zusammen mit dem Führerschein an das kantonale Strassenverkehrsamt geschickt werden. Die Formulare erhalten Sie beim Strassenverkehrsamt. Sie sind auch online verfügbar. Das Leben ohne Auto hat durchaus Vorteile: So müssen Sie sich beispielsweise nicht mehr um die Parkplatzsuche oder um Autowartungsprobleme kümmern. Ausserdem sparen Sie Kosten. Eine Ergotherapeutin, ein Ergotherapeut kann bei der Umstellung auf die öffentlichen Verkehrsmittel helfen.
Wenn die Einsicht fehlt
Auch Menschen mit Demenz überschätzen oft ihre eigene Fahrfähigkeit. Angehörige sollten das Gespräch suchen und Alternativen aufzeigen. Sollte doch die Einsicht fehlen, kann man eine Ärztin, einen Arzt oder das Strassenverkehrsamt beiziehen. Diese können eine verkehrsmedizinische Abklärung und je nach Befund eine Probefahrt anordnen. Grundsätzlich gilt, dass sich über 70-jährige Autolenkerinnen und Autolenker, ab 2019 über 75-jährige, in der Schweiz alle zwei Jahre ärztlich überprüfen lassen müssen.