Während der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) sich zuerst gegen eine Empfehlung des Wirkstoffs Lecanemab ausgesprochen hat, empfiehlt er nach erneuter Prüfung eine Zulassung des Wirkstoffs für die Behandlung von Personen in einem frühen Stadium der Alzheimer-Krankheit. Der Ausschuss empfiehlt jedoch, das Medikament nur bei Personen einzusetzen, die nur eine oder keine Kopie des Gens ApoE4 haben, da die Wahrscheinlichkeit für schwerwiegende Nebenwirkungen geringer ist als bei Personen mit zwei ApoE4-Kopien. Zusätzlich sind die beiden Unternehmen Eisai und Biogen verpflichtet nach der Zulassung eine Studie zur Sicherheit durchzuführen.
Alzheimer Schweiz begrüsst die Empfehlungen von CHMP und die damit einhergehenden Empfehlungen sowie die Studie. «Wir begrüssen, dass damit die Patientensicherheit in den Vordergrund steht und mit der begleitenden Studie die Wirkung und Risiken besser abschätzbar sind», äussert Dr. phil. Stefanie Becker, Direktorin von Alzheimer Schweiz.
Der Wirkstoff reduziert die schädlichen Eiweiss-Ablagerungen im Gehirn und verzögert so den Krankheitsverlauf. «Auch wenn Lecanemab die Alzheimer-Krankheit weder heilen noch stoppen kann, verzögert er die kognitiven Veränderungen und verlängert so die Lebensphase mit der Erkrankung bei noch guter Lebensqualität», betont Stefanie Becker.
Der Wirkstoff Lecanemab mit dem Handelsnamen Leqembi wird in Luterbach, Kanton Solothurn, hergestellt. Der Wirkstoff ist in den USA, Japan, Grossbritannien und weiteren Ländern bereits zugelassen. Noch ausstehend ist der Entscheid der Schweizerischen Arzneimittelbehörde Swissmedic zum Wirkstoff Lecanemab. Dieser wird Ende 2024 bzw. Anfang 2025 erwartet.