Am 20. Dezember 2019 wurde die Motion 19.4072 des Nationalrats Marcel Dobler vom Nationalrat und am 17. März 2021 vom Ständerat angenommen. Der Bundesrat wird beauftragt, im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) eine Bestimmung einzuführen, wonach die Kantone dafür zu sorgen haben, dass Vorsorgeaufträge einer Hinterlegungsstelle zur Aufbewahrung übergeben werden können. Zudem wird der Bundesrat beauftragt, im Schweizerischen Zivilgesetzbuch eine Bestimmung einzuführen, wonach die Erwachsenenschutzbehörde sich nicht nur beim Zivilstandsamt, sondern auch bei der Hinterlegungsstelle zu erkundigen hat, ob ein Vorsorgeauftrag vorliegt.
Alzheimer Schweiz begrüsst die Annahme dieser Motion, die insbesondere dann hilfreich ist, wenn eine Person urteilsunfähig geworden ist und nicht bekannt ist, ob ein Vorsorgeauftrag erstellt wurde. Unsere Organisation ist erfreut über die Ausdehnung dieser bereits in rund zwölf Kantonen existierenden Möglichkeit auf die ganze Schweiz. Die Bereitstellung einer kantonalen Hinterlegungsstelle bietet einen besseren Schutz der betroffenen Personen. Gleichzeitig wird verhindert, dass ein Vorsorgeauftrag beabsichtigt oder nicht beabsichtigt nicht mehr auffindbar ist.
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