Der Bundesrat hat am 21. Juni 2023 das EDI beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zur Anerkennung des betreuten Wohnens für Bezügerinnen und Bezüger von EL zur AHV (ELG) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Diese Gesetzesanpassung soll die Berücksichtigung von betreutem Wohnen durch die Ergänzungsleistungen (EL) zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ermöglichen. Als betreutes Wohnen im weiteren Sinne gelten das Wohnen im eigenen Zuhause mit Betreuungsleistungen und das betreute Wohnen in einer Institution. Die neu anerkannten Leistungen sollen das selbstständige Wohnen fördern und sind nicht an eine spezifische Wohnform gebunden.

Ausgangslage: Diese Revisionsvorlage geht zurück auf die Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (18.3716) «Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen». Die Motion, die am 6. März 2019 vom Nationalrat und am 13. Dezember 2019 vom Ständerat verabschiedet wurde, stützt sich auf wichtige Feststellungen dazu, wie ältere Menschen aktuell betreut werden. Demnach benötigt derzeit ein Drittel der in einem Alters- oder Pflegeheim lebenden Personen weniger als eine Stunde Pflege pro Tag. Das betreute Wohnen und die Möglichkeit, im eigenen Zuhause gewisse Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen zu können, entsprächen den Bedürfnissen und dem Wunsch dieser Personen, möglichst lange im eigenen Zuhause wohnen zu können und einen vorzeitigen Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim zu verhindern, besser. Deshalb beauftragt die Motion den Bundesrat, über das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) eine Lösung zur Finanzierung von betreutem Wohnen über die Ergänzungsleistungen zur AHV vorzuschlagen, sodass Heimeintritte für betagte Menschen verzögert oder vermieden werden können. (Quelle: Erläuternder Bericht, BSV)

 

Alzheimer Schweiz begrüsst grundsätzlich die aktuell vorgeschlagene Anerkennung des betreuten Wohnens für Bezüger:innen von Ergänzungsleistungen zur AHV, auch wenn noch Optimierungsbedarf besteht.

Am 16. Oktober 2023 schickte Alzheimer Schweiz dem Bundesamt für Sozialversicherungen ihre aktuelle Antwort zu dieser Vernehmlassung. Hier eine Zusammenfassung dieser Stellungnahme:

 

Teures Pflegeheim statt Betreuung

Fast ein Drittel der heute in Alters- und Pflegeheimen wohnenden Menschen hat nur einen Pflegebedarf von einer Stunde pro Tag. Leider ist derzeit ein Pflegeheimplatz für viele Betroffenen aus finanziellen Gründen die einzige Alternative, weil die Sozialversicherungen die Kosten anderer Wohnformen nicht im selben Ausmass übernehmen. Wer noch eine gewisse Autonomie aufweist, aber Unterstützung bei der Strukturierung des Alltags braucht – wie es häufig bei Menschen einer Demenzerkrankung der Fall ist – muss heute schon fast gezwungenermassen ins Pflegeheim eintreten. Dies ist weder der Gesundheit und dem Wohlbefinden förderlich noch ökonomisch sinnvoll.

 

Neue Finanzierung schaffen

Eine bessere Finanzierung des betreuten Wohnens trägt dazu bei, Pflegeheimaufenthalte hinauszuschieben oder gar zu verhindern, die EL nachhaltig zu entlasten und stärkt gleichzeitig die Autonomie und Gesundheit der betagten Menschen, sowie von Menschen mit einer beginnenden Demenz.

Ein solches Zuhause «zwischen der Mietwohnung und einem Heim» ermöglicht den Erkrankten mobil zu bleiben und ihre sozialen Kontakte zu pflegen. Faktoren, welche als Sekundär- und tertiär präventiv bei Demenz gelten und dazu beitragen, weitere Gesundheitskosten einzusparen. Besonders wirksam ist dabei die Sozialbetreuung: sie hilft auch gegen Vereinsamung, einem starken Risikofaktor für Pflegebedürftigkeit und Demenz. Mit Blick auf die demografische Entwicklung sollte eine Finanzierungslösung für Betreutes Wohnen im Alter möglichst bald im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) verankert werden.

Deshalb begrüsst Alzheimer Schweiz den Vorschlag des Bundesrates das Betreute Wohnen in der vertrauten Wohnung und in Alterssiedlungen als unterstützungswürdig zu werten. Für viele Personen mit demenzieller Erkrankung ist es möglich, einen kleinen Haushalt im Betreuten Wohnen zu führen, wenn sie mit Leistungen wie Grundpflege, kontrollierte Medikamenteneinnahme, Verpflegungsmöglichkeit, Notruf, Brandmeldeanlage und eine interne Anlaufstelle/Beratung einen sicheren Rahmen haben. Wichtig ist, dass auch die psychosoziale Betreuung finanziert wird, die Vereinsamung entgegenwirkt und sinnvolle Aktivitäten ermöglicht.

 

Einfache Umsetzung nötig

Eine entsprechende Motion (18.3716) ist 2019 von den eidgenössischen Räten mit grossem Mehr angenommen worden. Auch die vorgeschlagene Finanzierung der Betreuungskosten durch die Kantone und Gemeinden ist sehr zu begrüssen, denn diese müssten ja hauptsächlich die sonst notwendigen zusätzlichen Pflegeheime finanzieren.

Die Regelung des Betreuten Wohnens sollte möglichst umfassend auf Bundesebene erfolgen. Es zeigte sich, dass die wenigen sehr unterschiedlichen kantonalen Lösungen sich nicht bewährt haben. Optimal wäre eine Lösung über jährliche Ergänzungsleistungen.

Um einem aufwändigen Abrechnungsverfahren mit Einzelrechnungen vorzubeugen, kann eine bedarfsbasierte Pauschale mit Stundenkontingenten geprüft werden. Der Administrationsaufwand ist geringer als bei einer Abwicklung über Krankheits- und Behinderungskosten, wenn nicht einzelne Rechnungen geprüft und vergütet werden müssen.