Der Fall: «Eine Enkelin besucht ihren 95-jährigen Grossvater, der unter Demenz leidet, im Pflegeheim. Er sitzt gut gelaunt, aber unrasiert und nur in den Unterhosen im Gemeinschaftsraum. Die Enkelin ist schockiert. Der ehemalige Diplomat legte stets grossen Wert auf sein Äusseres. Gemäss Heimleiterin weigert sich der Mann kategorisch, sich anzukleiden und sich zu rasieren. Biete ihm das Pflegepersonal seine Unterstützung an, reagiere er aggressiv.» Entlang rechtlicher Fragestellungen – «Wo liegen die Grenzen des Selbstbestimmungsrechts?» und «Gebietet der Schutz der Menschenwürde in gewissen Fällen, dass der Wille der Person missachtet wird?» – werden zu diesem Fall Handlungsempfehlungen erarbeitet.
Mit rund 20 Fallbeispielen in den Bereichen Arbeit, Privatsphäre und Familie, Wohnen und Heimalltag sowie Gesundheit vertieft das Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), auch in Zusammenarbeit mit Alzheimer Schweiz, die theoretischen Grundlagen in der Publikation «Grundrechte im Alter – ein Handbuch».
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