Manchmal nimmt das Leben eine ungeplante Wende: Ein Unfall, ein Hirnschlag oder eine Demenzerkrankung kann dazu führen, dass man nicht mehr urteilsfähig ist und selbst bestimmen kann. Damit Ihr Wille auch in solchen Situationen berücksichtigt wird, können Sie diesen verbindlich festhalten.
Sorgen Sie vor
April 2024
In der Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten, was Ihnen dabei wichtig ist und worauf Sie verzichten möchten.
Im Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Sie in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Fragen vertritt.
Im Testament halten Sie fest, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll.
In den Broschüren «Selbstbestimmt vorsorgen» von Alzheimer Schweiz finden Sie wichtige Informationen, nützliche Tipps und hilfreiche Vorlagen zu diesen Themen – für Menschen mit und ohne Demenz. Regeln Sie frühzeitig, was Ihnen wichtig ist – für sich selbst und Ihre Liebsten.
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