Unterstützen Sie, was Ihnen am Herzen liegt
Wenn Sie über Ihren Tod hinaus für die Menschen sorgen möchten, die an Alzheimer oder einer andern Demenzform erkrankt sind, können Sie die Alzheimer Zug in Ihrem Testament mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft berücksichtigen.
Dazu braucht es ein rechtsgültiges Testament. Ohne Testament wird Ihr Nachlass laut Gesetz verteilt. Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, fällt Ihre gesamte Hinterlassenschaft an den Staat.
Legate (fester Geldbetrag oder definierte Wertsachen wie Immobilien, Schmuck, Wertpapiere) und Erbschaften (fester Anteil des Nachlasses) zugunsten von Alzheimer Zug sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Ihre Hinterlassenschaft kommt also ohne Abstriche voll und ganz den Betroffenen zugute.