Unterstützen Sie, was Ihnen am Herzen liegt.
Wenn Sie über Ihren Tod hinaus für die Menschen sorgen möchten, die an Alzheimer oder einer andern Demenzform erkrankt sind, können Sie Alzheimer Thurgau in Ihrem Testament mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft berücksichtigen.
Gutes tun, das bleibt.
Viele Menschen haben den Wunsch über ihren Tod hinaus Hoffnung zu schenken. Es ist ihnen ein Anliegen mit ihrem Nachlass sinnvolles zu bewirken. Sie entscheiden sich daher beispielsweise dazu mit einem Legat eine gemeinnützige Organisation wie Alzheimer Thurgau zu unterstützen. Dazu braucht es ein rechtsgültiges Testament. Ohne Testament wird Ihr Nachlass laut Gesetz verteilt. Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, fällt Ihre gesamte Hinterlassenschaft an den Staat.
Legate (fester Geldbetrag oder definierte Wertsachen wie Immobilien, Schmuck, Wertpapiere) und Erbschaften (fester Anteil des Nachlasses) zugunsten der Alzheimer Thurgau sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Ihre Hinterlassenschaft kommt also voll und ganz den Betroffenen zugute.
Gerne beraten wir Sie am Telefon unter 052 721 32 54 oder senden Sie ein Mail an: info.tg(at)alz.ch.
Mit einer Erbschaftsspende schenken Sie Hoffnung.
Herzlichen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung.
Alzheimer Thurgau
Broschüre zu Testament, Erbschaft, Legate
Broschüre zur Patientenverfügung