Im Rahmen der Revision der Ergänzungsleistungen (EL) hat die SGK-N am 24./25. den Vorschlag diskutiert: Personen, die Pensionskasssengelder in Form von Kapital beziehen, sollen 10 Prozent weniger EL erhalten.

Aus Sicht Alzheimer Schweiz geht es nicht an, dass Demenzbetroffene, dafür bestraft werden, dass sie krankheitsbedingt wenig finanzielle Mittel haben. Die hohen Pflegekosten bei einer Demenz sind bekannt. Hinzu kommen Betreuungskosten, die die Betroffenen selbst tragen müssen. Immer öfters können Angehörige die Betreuung nicht unentgeltlich übernehmen. Ausserdem drängt sich in der späteren Demenzphase meist ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung auf, wo eine demenzgerechte Versorgung sehr viel kostet. Innert kurzer Zeit kann also das Ersparte aufgebraucht sein. Hier ist Solidarität und nicht Bestrafung vonnöten. Mit einem Brief an die SGK-N-Mitglieder hat Alzheimer Schweiz gegen den Vorschlag protestiert und wird sich im Rahmen der parlamentarischen Debatte vehement für die Interessen der Demenzbetroffenen einsetzen.