Enttäuscht nimmt Alzheimer Schweiz den Bundesratsentscheid zur Kenntnis, einen längeren Betreuungsurlaub «nur» für Eltern von kranken und verunfallten Kindern einzuführen. Denn betreuende und pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz bleiben weitgehend aussen vor.

Die Forderung von Alzheimer Schweiz in der Vernehmlassung (Stellungnahme), einen längeren Betreuungsurlaub für alle betreuenden und pflegende Angehörigen einzuführen, wird ignoriert. Die Lösung einer kurzfristigen Abwesenheit von drei Tagen kann zwar punktuell zu einer Entlastung führen, genügt aber nicht. Einziges Trostpflaster in der Gesetzesvorlage ist, dass neu auch bei leichter Hilflosigkeit der betreuten Person Anspruch auf AHV-Betreuungsgutschriften bestehen soll, auch für Lebenspartner_innen.

Angehörige dürfen nicht allein gelassen werden

Angesichts der vielen offenen Problempunkte im Bereich Angehörigenpflege hätte sich Alzheimer Schweiz allerdings weitergehende Massnahmen gewünscht. Denn die Erfahrungen aus der Beratung zeigen, dass Menschen, die einen demenzkranken Angehörigen betreuen oder pflegen, besonders belastet sind. Daneben noch berufstätig zu bleiben, wird zur täglichen Herausforderung. Oft geben die Betroffenen deshalb ihre Arbeit auf oder reduzieren diese stark. Dies führt zu wiederum zu substanziellen finanziellen Einbussen, die sich bis ins Rentenalter auswirken. Nicht zuletzt erhält die Berufstätigkeit den sozialen Kontakt, der für die Gesundheit dieser Angehörigen zentral ist. Sonst riskieren sie, selbst zu erkranken.

Die Zahlen sprechen für sich

Der Bundesrat wollte Erwerbstätigen die Betreuung kranker oder verunfallter Angehöriger erleichtern. 4500 betroffene Familien schweizweit, hält der Bund selbst fest. Nicht zuletzt propagiert der Bund das Credo «ambulant vor stationär» bei Pflege und Betreuung.

Einige Betreuungstage genügen bei weitem nicht, um Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege zu vereinbaren. Wenn es sich – wie bei Demenz – um eine chronische Erkrankung handelt, ist dieser Entscheid noch unverständlicher. Denn gut 60 Prozent der rund 131'300  Menschen mit Demenz in der Schweiz werden zuhause von Angehörigen betreut und gepflegt. Die Demenzdiagnose ist zwar ein «einmaliges Ereignis», die Krankheit jedoch erfordert mit fortschreitendem Verlauf zunehmend Unterstützung, Begleitung und später auch Pflege. Die Pflege und Betreuung durch Angehörigen machen mit 4,2 Milliarden Franken einen erheblichen Teil der Gesamtkosten (9,2 Mrd.) aus. Angesichts der demografischen Entwicklung, der Notwendigkeit der Eindämmung der Gesundheitskosten sowie dem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften muss unbedingt auch das langfristige Engagement von allen betreuenden und pflegenden Angehörigen unterstützt, gesichert und gefördert werden.